Die Tiefgarage an der Stadthalle kann nur noch mit EC-Karte genutzt werden
Die neue Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft
Gemäß dem Beschluss der städtischen Gremien vom 25. September tritt mit Beginn des Jahres 2019 für die Tiefgarage, die sich unterhalb von Stadthalle und Verbandsgemeindeverwaltung befindet, eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung in Kraft. Eine Bargeldzahlung sei somit künftig nicht mehr möglich. Ab Mittwoch, den 2. Januar ist der Benutzer verpflichtet, bei Ein- und Ausfahrt die EC-Karte zur Öffnung der Schrankenanlage zu nutzen und mit dem Betreten oder Befahren der Unterflurgarage die Bestimmungen der Benutzungsordnung zu beachten.
Stadtbürgermeister Ralf Seekatz weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die Einfahrt ab dann nur noch bargeldlos durch Verwendung einer gültigen EC-Karte erfolgen kann. Die Parkgebühr wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren durch die Verbandsgemeinde Westerburg vom Girokonto eingezogen.
Bereits Ende November wurde die Tiefgarage mit einer neuen Schrankenanlage ausgestattet. „Hierbei wird es künftig durch ein neues Kassensystem ermöglicht, dass die Einfahrt mit der EC-Karte erfolgt und beim Ausfahren dann mit der EC-Karte bezahlt werden kann“, informiert der Bürgermeister weiter und erläutert: Diese Geräte sind wesentlich kostengünstiger und nicht so wartungsintensiv als die klassischen Kassenautomaten, die leider in der Vergangenheit mehr und mehr Störungen aufwiesen. Ebenfalls entfällt der Umgang mit Bargeld, was auch unseren Bauhof entsprechend entlastet“.
Kostenpflichtig ist das Parken täglich von 7 bis 24 Uhr. Die Gebühren betragen 0,50 Euro pro angefangene 90 Minuten (nach einer Karenzzeit von 10 Minuten). Die Tageshöchstgebühr beträgt 5 Euro.
Dauerparker erhalten eine Berechtigungskarte, die statt der EC-Karte das Parken ermöglicht. Die Gebühr für Parkberechtigung für einen Monat 25 Euro. Eine Dauerparkberechtigung verschafft jedoch keinen Anspruch auf einen freien oder bestimmten Parkplatz.
Wer Interesse hat, der kann sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Frau Janine Gläßer, Tel. 02663/291-307 bzw. Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Frau Monika Klapper, Tel. 02663/291-308 bzw. Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.
(Text und Foto: Ulrike Preis)
Gemäß dem Beschluss der städtischen Gremien vom 25. September tritt mit Beginn des Jahres 2019 für die Tiefgarage, die sich unterhalb von Stadthalle und Verbandsgemeindeverwaltung befindet, eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung in Kraft. Eine Bargeldzahlung sei somit künftig nicht mehr möglich. Ab Mittwoch, den 2. Januar ist der Benutzer verpflichtet, bei Ein- und Ausfahrt die EC-Karte zur Öffnung der Schrankenanlage zu nutzen und mit dem Betreten oder Befahren der Unterflurgarage die Bestimmungen der Benutzungsordnung zu beachten.
Stadtbürgermeister Ralf Seekatz weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die Einfahrt ab dann nur noch bargeldlos durch Verwendung einer gültigen EC-Karte erfolgen kann. Die Parkgebühr wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren durch die Verbandsgemeinde Westerburg vom Girokonto eingezogen.
Bereits Ende November wurde die Tiefgarage mit einer neuen Schrankenanlage ausgestattet. „Hierbei wird es künftig durch ein neues Kassensystem ermöglicht, dass die Einfahrt mit der EC-Karte erfolgt und beim Ausfahren dann mit der EC-Karte bezahlt werden kann“, informiert der Bürgermeister weiter und erläutert: Diese Geräte sind wesentlich kostengünstiger und nicht so wartungsintensiv als die klassischen Kassenautomaten, die leider in der Vergangenheit mehr und mehr Störungen aufwiesen. Ebenfalls entfällt der Umgang mit Bargeld, was auch unseren Bauhof entsprechend entlastet“.
Kostenpflichtig ist das Parken täglich von 7 bis 24 Uhr. Die Gebühren betragen 0,50 Euro pro angefangene 90 Minuten (nach einer Karenzzeit von 10 Minuten). Die Tageshöchstgebühr beträgt 5 Euro.
Dauerparker erhalten eine Berechtigungskarte, die statt der EC-Karte das Parken ermöglicht. Die Gebühr für Parkberechtigung für einen Monat 25 Euro. Eine Dauerparkberechtigung verschafft jedoch keinen Anspruch auf einen freien oder bestimmten Parkplatz.
Wer Interesse hat, der kann sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Frau Janine Gläßer, Tel. 02663/291-307 bzw. Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Frau Monika Klapper, Tel. 02663/291-308 bzw. Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.
(Text und Foto: Ulrike Preis)