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Die Belebung der Westerburger Innenstadt fördern

Stadt möchte auf Gebühren für Bewirtung im Freien verzichten Wbg. Stadt Aussenbewirtung 07 2020.2 v1

In der warmen Jahreszeit verweilen Klein und Groß gerne in Straßencafés, die zu erfrischendem Eis sowie Kaffee und Kuchen einladen. Restaurants und Gaststätten stellen in Biergärten, Innenhöfen oder auch im Bereich der Fußgängerzonen Tische und Stühle ins Freie, um ihren Gästen Speisen und Getränke unter freiem Himmel oder unter einem schützenden Sonnenschirm servieren zu können. Auch in

Westerburg soll sich dieses Angebot weiterentwickeln und die Belebung der Innenstadt gefördert werden.

„Es wäre ein Traum, wenn vom Bahnhof bis hoch in die Neustraße unsere Innenstadt belebt wäre und viele zahlungskräftige Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Region unsere Cafés und Gastronomen unterstützen“, so Westerburgs Stadtbürgermeister Janick Pape. Um diesem Traum näher zu kommen, möchte die Stadt Westerburg künftig auf die Gebühren für Tische, Sitz- und Stehgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden, verzichten.

Wbg. Stadt Aussenbewirtung 07 2020.2 v1

In Westerburg soll sich das Angebot der Außenbewirtung weiterentwickeln und die Belebung der Innenstadt gefördert werden. So auch auf dem Alten Markt wo das Diakonische Werk den Bereich der Außenbestuhlung beim „Marktplatzes 8 – Geschenke und mehr“ erweitern möchte.

„Den Anstoß, über diese Satzungsänderung nachzudenken, gab unser Pächter der Stadthalle“, informierte Pape. Dieser möchte gerne im unteren Bereich vor der Stadthalle weitere Tischgruppen aufstellen. Im Hinblick auf die Abstandsmaßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie vorgeschrieben sind, hatte der Pächter den Wunsch geäußert, weitere Sitzmöglichkeiten zu schaffen, um so wieder mehr Gäste bewirten zu können. Auch auf dem Alten Markt plant das Diakonische Werk den Bereich der Außenbestuhlung beim „Marktplatzes 8 - Geschenke und mehr“ zu erweitern.

Hintergrund
Im Jahre 1996 hatte der Stadtrat die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Westerburg beschlossen. Am 8. August 2006 wurde eine 1. Änderungssatzung verabschiedet, in der unter anderem das Gebührenverzeichnis neu gefasst wurde. Dies Satzung besagt, dass monatlich je angefangener Quadratmeter 2,80 Euro (Mindestgebühr 11 Euro) erhoben werden.

Zur Belebung der öffentlichen Plätze in der Stadt - insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einbußen bei den Einnahmen der Gastronomen entschied der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung, die am vergangenen Donnerstag, den 2. Juli im Ratssaal stattfand, einstimmig, dass die Stadt Westerburg rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 auf diese Gebühren verzicht. „Natürlich möchten wir unsere Gastronomen gerade in dieser schwierigen Zeit unterstützen und die Belebung der Innenstadt fördern“, so der Stadtchef.
Wie bisher müssen sich die örtlichen Gastronomen, die eine Außenbewirtung anbieten möchten, beim Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg melden. Das Ordnungsamt wird dann nach entsprechender Prüfung die Außenbewirtung genehmigen. (Text und Foto: Ulrike Preis)