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Ausbau des ersten Abschnitts der Günther-Koch-Straße

Westerburger Stadtrat beschloss: Stadt trägt 40 Prozent der Kosten

Der Stadtrat der Stadt Westerburg beschloss in seiner jüngsten Sitzung, die am 10. September in der Stadthalle Westerburg stattfand, für den Ausbau der Verkehrsanlagen „Gemündener Tor“, „Tiergartenstraße“ sowie der „Günther-Koch-Straße“ einen Stadtanteil in der Höhe von 40 Prozent festzusetzen. Schon im Vorfeld hatten sich die Fraktionen mit dem Thema eingehend

beschäftigt. Dabei ging es um die Frage, in welchem Verhältnis Durchgangsverkehr und Anliegerverkehr zueinander stehen. Auch während der Ratssitzung wurde kontrovers diskutiert. Der Antrag auf eine geheime Abstimmung fand beim Rat jedoch keine ausreichende Mehrheit.

Schließlich folgte der Westerburger Stadtrat mit 7 Ja- und 5 Nein-Stimmen sowie 5 Enthaltungen mehrheitlich der einstimmigen Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und setzte den Stadtanteil in Höhe von 40 Prozent fest. Hintergrund Da die abschließenden Kosten für den Ausbau der „Günther-Koch-Straße“, sowie der Ausbau bzw. die Umgestaltung des Kurvenbereichs (Adolfstraße – wir berichteten) noch nicht feststehen, werden den Anliegern gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes und den Bestimmungen der Satzung der Stadt Westerburg Vorausleistungsbescheide zugeschickt.

Grundlage für diese Bescheide sind die bisher entstandenen Kosten, einschließlich aller Nebenkosten, wozu unter anderem Straßenoberflächenentwässerung, Vermessungskosten, Gutachten und Bohrungen gehören, abzüglich des Stadtanteils. Die Verteilung und Berechnung des Vorausleistungsbescheids erfolgt nach den gewichteten Grundstücksflächen (Geschossflächen, Artzuschläge, Tiefenbegrenzungen und Eckgrundstücksvergünstigungen).

Das Ausbauprogramm umfasst den Ausbau der Fahrbahn sowie Ausbau und Erneuerung der Nebenanlagen wie Gehwege und Straßenbeleuchtung, den Grunderwerb sowie Entwässerungsanlagen. Gleichzeitig ist die vorgelegte und abgestimmte Straßenplanung des Ingenieurbüro Siekmann sowie die Bebauungspläne Bestandteil des Bauprogramms. Der 2. und 3. Bauabschnitt wird vom Ingenieurbüro Siekmann geplant und mit der Stadt und den Anliegern abgestimmt. Diese Bauabschnitte sollen vom Ausbauzustand wie der 1. Bauabschnitt erfolgen.

Verlängerung des Nutzungsrechts von Grabstätten

Einstimmig beschloss der Stadtrat die Friedhofssatzung dahingehend zu ändern, dass eine Verlängerung des Nutzungsrechts beantragt werden kann. Diese Änderung der Satzung soll die Möglichkeit bieten, die Nutzungsdauer einer Grabstätte um 5 Jahre zu verlängern. Eine weitere Belegung in dieser Zeit ist nicht möglich. Die Gebühren betragen hierfür 26 Euro pro Jahr.

Forst: Haushaltsjahr 2019

Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf das Thema Städtischer Wald und hier insbesondere die Bilanz des Forsthaushaltsjahres 2019. Dem Aufwand in Höhe von 249.993,84 Euro stehen Erträge in Höhe von 184.171,19 Euro gegenüber. Damit schließt das Ergebnis 2019 mit einem Fehlbetrag von 65.822,65 Euro ab. Wie Stadtbürgermeister Janick Pape erläuterte, sei dies auf die Katastrophe in den Wäldern zurückzuführen. Ein Lichtblick sei allerdings die gute Naturverjüngung im städtischen Forst, insbesondere bei den Nutzholzarten. Darüber hinaus würden nun gemeinsam mit dem Revierförster Flächen identifiziert, die aus der Bewirtschaftung genommen würden und für eine eigenständige, ökologische Wiederbewaldung in den nächsten Jahrzehnten vorgesehen seien.