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Auf den Wald- und Feldwegen Rücksicht auf das Wild nehmen

Mit dem Hund unterwegs in der NaturWbg. Stadt Wald Hunde 05 2021.1 v1

Auch wenn der Wald der Erholung der Bevölkerung dient, sollte auf das Wild und die Natur geachtet werden. Unter den heimischen Wildtieren beginnt jetzt die sogenannte Brut-, Setz-, und Aufzuchtzeit. Das bedeutet, dass der Wald tierischen Nachwuchs bekommt. Die Waldtiere gebären ihre Jungen, die beschützt, aufgepäppelt und gelehrt werden wollen.


„In der aktuellen Corona-Zeit suchen viele Bürgerinnen und Bürger in den Wäldern Erholung und Raum für Freizeitaktivitäten. Auch in unseren Wäldern hat die Freizeitgestaltung zugenommen. Wanderer, Jogger und Radfahrer sollten jedoch zum Wohle des Wildes und der Natur die Wege nicht verlassen“, bittet Stadtbürgermeister Janick Pape um Rücksichtnahme. Gerade jetzt im Frühling habe das Jungwild nur wenige Rückzugsgebiete, was auch auf die vielen Kahlflächen zurückzuführen sei, so der Stadtchef weiter. Deshalb ruft der Bürgermeister zu rücksichtsvollem Verhalten beim Betreten des Waldes auf.

Wbg. Stadt Wald Hunde 05 2021.1 v1

Freilaufende Hunde im Wald

Auch in den Waldgebieten von Westerburg und den Stadtteilen kommt es immer wieder zu Situationen, wo freilaufende Hunde auf Spaziergänger und Radfahrer zulaufen, was zu Schrecken und Unmut sorgt. Obgleich viele Hundebesitzer beteuern, dass ihr Hund brav ist und nur schnuppern möchte, müssen auch sie ihre Hunde im Wald generell angeleint lassen.
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist in Rheinland-Pfalz auf eigene Gefahr grundsätzlich gestattet. Ausgenommen davon ist jedoch das Betreten von Forstkulturen, Naturverjüngungen, Pflanzgärten sowie forstbetrieblichen Einrichtungen (dazu gehören auch beispielsweise Hochsitze) und Holzeinschlagsflächen. Das Betreten solcher Flächen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundeigentümers erlaubt. Des weiteren wird darauf hingewiesen, das das Reiten nur auf Fahrwegen (nicht Rückeschneisen oder Wanderwegen) gestattet ist, sowie das Befahren von Wirtschaftswegen (außer Land und Forstwirtschaft) mit Kraftfahrzeugen verboten ist.