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Informationen zur Bestattung im Bereich „Beisetzung unter Bäumen“ auf dem Friedhof der Stadt Westerburg

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen eine kleine Hilfestellung für eine Bestattung im Ruhewald der Stadt Westerburg geben. Zur Beantwortung evtl. verbleibender Fragen wenden Sie sich bitte während der Bürozeiten an die

Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
Friedhofsverwaltung, Frau Gabi Horz
Neumarkt 1
56457 Westerburg

Tel. 02663/291-450
Fax.02663/291-444

pdfGebühren: Beisetzung unter Bäumen

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Was ist vor der Beisetzung zu tun?

Wie bei der traditionellen Bestattung ist es auch für eine Bestattung in unserem Ruhewald erforderlich, einen Bestatter einzubeziehen. Das regelt das Bestattungsrecht in Deutschland. Der Bestatter gibt auch Hilfestellung bei der Erledigung der Formalien, die mit jedem Sterbefall verbunden sind und mit denen die Hinterbliebenen meist wenig vertraut, in ihrer Trauer häufig auch überfordert sind. Welchen Bestatter Sie auswählen, ist alleine Ihre Entscheidung.

Der Bestatter nimmt Kontakt mit uns auf und erhält ein Trauerfall-Meldeformular, mit dem er uns alle erforderlichen Details mitteilen kann.

friedwald 2016 08 04Wie wählen Sie den Bestattungsplatz aus?

Wenn Sie schon einen Ruhebaum ausgesucht haben, teilen Sie dies dem Bestatter mit. Dazu nennen Sie ihm die Baum-Nummer und ob es einen Gemeinschafts-, Familien- / Freundschaftsbaum oder Prachtbaum betrifft und um welche Baum-Art es sich handelt. Haben Sie einen Ruhebaum ausgesucht, uns Ihren Antrag aber noch nicht übermittelt, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen treffen können.

Wenn Sie noch keinen Ruhebaum ausgesucht haben, dies aber persönlich tun möchten, sprechen Sie uns wegen eines Führungstermins an.

Wollen Sie die Baumauswahl nicht selbst vornehmen, können Sie uns auch gerne Ihre Wünsche mitteilen und wir treffen die Auswahl für Sie.

Wie bestellen Sie verbindlich den gewünschten Bestattungsplatz?

Sie können einen Bestattungsplatz an einem in die laufende Bestattung eingebundenen Baum bis zu 14 Tage reservieren.

Sobald uns Ihr Antrag vorliegt und diesem stattgegeben werden kann, bereiten wir die erforderlichen Formalitäten vor und erwarten Ihre Rückantwort. Gleichzeitig tragen wir Sie in das Ruhewald-Register ein.

Bitte beachten Sie, dass uns der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag VOR der Beisetzung vorliegen muss.friedwald 2016 08 07

Wie ist der Ablauf der Beisetzung?

Der von Ihnen gewählte Bestatter erhält die Urne direkt vom Krematorium. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Urne biologisch (Biopolymerurne) abbaubar ist. Der Bestatter bringt die Urne entweder vorher zur Friedhofshalle oder er hält sie zur Beisetzung bereit.

Ob Sie die Begleitung durch einen Geistlichen oder einen anderen Trauerredner wünschen oder vielleicht lieber selbst einige Abschiedsworte sprechen möchten, entscheiden Sie selbst. Vielleicht wünschen Sie ja auch musikalische Begleitung - oder Sie möchten einfach in aller Stille Abschied nehmen - der Ablauf der Trauerzeremonie liegt ganz bei Ihnen. Wir bitten lediglich darum, dass sie der Würde eines Ruhewaldes angemessen ist. Entscheiden Sie auch rechtzeitig, ob Sie die Halle des Westerburger Friedhofs, auf den Hauptfriedhof, oder den Andachtsplatz im Wald nutzen wollen. Bei der Vorbereitung hilft Ihnen der Bestatter, mit dem Sie alle Details frühzeitig besprechen sollten. Bitte informieren Sie uns ebenfalls über den gewünschten Ablauf der Beisetzung, damit wir ggf. die erforderlichen Vorbereitungen treffen können.

Treffpunkt der Angehörigen mit dem Bestatter ist je nach Wunsch der Hinterbliebenen der Parkplatz an dem Ruhewald, die Friedhofskapelle oder der Andachtsplatz im Wald, der vom Haupteingang des Ruhewaldes, vom Hauptfriedhof aus, auch für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte einfach zu erreichen ist.

Zum vereinbarten Beisetzungstermin haben wir die Grabstätte im Wurzelbereich des Baumes vorbereitet und geschmückt.

Sie können, falls gewünscht, eine Trauerfeier in der Friedhofshalle oder am Andachtsplatz im Wald abhalten.

Vor der Beisetzung sollten Sie klären, ob Sie selbst, ein anderer Angehöriger, der Bestatter oder eine andere gewünschte Person die Urne zum Grab trägt und wer sie absenkt. Der Bestatter begleitet Sie zum Ruhebaum und zeigt Ihnen den Weg.

Nach Einbringung der Asche können Sie Erde oder auch kleine Grabbeigaben zugeben, sofern diese ebenfalls kurzfristig biologisch abbaubar sind (z.B. einzelne Blütenblätter, Laub, o. ä.). Eine Schaufel stellen wir bereit.

Sollten Sie wünschen, dass die Beisetzung musikalisch begleitet wird, durch Musiker, Sänger oder auch z.B. über einen tragbaren Kassetten- oder CD-Spieler mit Batteriebetrieb, so steht dem nichts entgegen.
Blumenschmuck, Gestecke, Kränze oder andere Gedenk-Gegenstände sind, wie Sie schon dem Vertrag entnehmen können, im Ruhewald nicht erlaubt, denn die Grabpflege übernimmt von nun an die Natur. Wenige einzelne Blumen können niedergelegt werden, Blumensträuße und alle anderen Beigaben müssen wir entfernen. Entsprechend müssen auch alle Gegenstände, die zur Beisetzungszeremonie in den Wald mitgebracht wurden, wieder mitgenommen werden.

Nach der Beisetzung verschließt unser Mitarbeiter die Beisetzungsstelle wieder und entfernt die von uns bereitgestellten Teile der Grabausschmückung.

Ihre Kleidung sollten Sie den Anforderungen des Waldes entsprechend wählen. Bitte achten Sie, besonders bei schlechtem Wetter, auf wetterfeste Bekleidung. Festes Schuhwerk ist wegen des vorhandenen Unterwuchses im Wald ebenfalls erforderlich.

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Überlassungsbedingungen von Grabstätten im Bereich „Beisetzung unter Bäumen“

Beisetzungen auf dem Friedhof in Westerburg in dem Friedhofsteil „Bestattungen unter Bäumen“ erfolgen in einem Naturwald.
Dieses sind Waldflächen, die sich durch markante Naturelemente auszeichnen. Dies kann z. B. ein prägender Baum, eine Baumgruppe, Totholzelemente oder auch eine kleine Waldlichtung mit Strauchbewuchs sein.

Es werden folgende „Bestattungsflächen“ unterschieden:

  • Gemeinschaftsbäume für Einzelpersonen,
  • Elemente für Familien oder im Leben verbundene Personen (eingetragene Lebensgemeinschaften)

An jedem Bestattungsplatz können bis maximal 10 Urnen beigesetzt werden.
Zur Beisetzung gelangen ausschließlich Aschenbehältnisse aus schnell verrottbaren Materialien –Biopolymer- so genannte Bio-Urnen.
Der gewachsene, weitgehend natur belassene Baumbestand darf in seinem Erscheinungsbild nicht gestört und verändert werden. Es ist daher untersagt, die Waldflächen zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern. Vertragsmäßige Markierungen zur Erinnerung an Verstorbene bzw. zum Auffinden des Bestattungsplatzes wie folgt beschrieben sind erlaubt. Die Stadt kann im Einvernehmen mit den Angehörigen ein Markierungsschild (Name, Geburts- und Sterbedaten) in einer Größe von 6 cm x10 cm an einem Familienbaum anbringen. An einem gemeinschaftlich genutzten Baum ist ebenfalls die Anbringung von Markierungsschildern möglich. Die Befestigung eigener Kreationen sind nicht gestattet
Die Beschaffung der erstmaligen bzw. die ergänzenden Kennzeichnung der Grabstätten erfolgt durch Anbringen von den zugelassenen Namens- und Hinweisschildern an den Bäumen durch die Friedhofsverwaltung. Die Beschriftungen (Text: Vorname, Name, Geburts- und Sterbedaten) der Markierungsschilder können von den Erwerbern selbst bestimmt werden. Aufschriften, die gegen die guten Sitten oder die Würde des Bestattungsplatzes verstoßen sind nicht zulässig. Für Beschädigungen durch Vandalismus übernimmt die Friedhofsverwaltung keine Haftung.

In oder auf dem Waldboden dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, Insbesondere ist nicht gestattet:

  • Grabmale, Gedenksteine und sonstige bauliche Anlagen zu errichten,
  • Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben niederzulegen,
  • Kerzen oder Lampen aufzustellen.

Pflegeingriffe durch Angehörige von Verstorbenen oder Dritte sind nicht zulässig.