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Ratssaal

Das Ratssaalgebäude mit seinen Einrichtungen kann - soweit es nicht für eigene Zwecke benötigt wird - zu folgenden Anlässen benutzt werden:

Kulturelle Veranstaltungen
Seminare, Tagungen
Gewerbliche Veranstaltungen
Vereinstätigkeiten
Familienfeiern
Betriebsfeiern

Die Benutzung muss mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Veranstaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg angemeldet werden.

Wbg. Ratssaal Gebaeude 04 2019.1 v1

Wbg. Ratssaal Veranstaltungsfoto Hochzeit1 v1