Ratssaal
Das Ratssaalgebäude mit seinen Einrichtungen kann - soweit es nicht für eigene Zwecke benötigt wird - zu folgenden Anlässen benutzt werden:
Kulturelle Veranstaltungen
Seminare, Tagungen
Gewerbliche Veranstaltungen
Vereinstätigkeiten
Familienfeiern
Betriebsfeiern
Die Benutzung muss mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Veranstaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg angemeldet werden.
Kulturelle Veranstaltungen
Seminare, Tagungen
Gewerbliche Veranstaltungen
Vereinstätigkeiten
Familienfeiern
Betriebsfeiern
Die Benutzung muss mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Veranstaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg angemeldet werden.